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Satzung *

Satzung

  § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1. Der Verein führt den Namen "Recommended Daily Games-Lan e.V.“ kurz „RDG-LAN e.V.“

 

2. Der Verein hat seinen Sitz in Oberaurach und ist in das Vereinsregister des Amtsgericht

    Bamberg eingetragen.

 

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

1. Zweck des Vereins ist es Rahmenbedingungen für Mitglieder sowie Nichtmitglieder zu schaffen, durch denen es ihnen ermöglicht wird, sich an einem Computer-Netzwerk anzuschließen um dadurch ihrem Hobby des Computerspielens gemeinsam nachgehen zu können. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Veranstaltung von Treffen an denen derartige Netze zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

4. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

 

1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

 

2. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sowie Personenvereinigungen werden. Natürliche Personen sind persönliche Mitglieder.

 

3. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.

 

4. Beitrittsberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

5. Ehrenmitglieder können auf Vorschlag durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, sind aber von den Beitragsleistungen befreit.

 

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

2. Alle Mitglieder haben das Recht, der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

 

3. Alle Mitglieder haben das Recht sich bei Wahlen für die Vorstandschaft aufstellen zu lassen.

 

4. Die Mitglieder sind verpflichtet

a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften uneigennützig zu fördern,

b) den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu entrichten,

c) die persönlichen Daten aktuell zu halten.

d) sich bei der Beschaffung von Mitteln und Zuwendungen durch geeignete Aktivitäten nach Möglichkeit zu beteiligen.

 


11. Oktober 2009 - 20:52
( Team RDG-LAN e.V. )

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